HR-Lexikon

A1 Bescheinigung

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Die A1-Bescheinigung ist ein Schlüsseldokument für Leute, die in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten. Es zeigt, dass der Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes gilt. So wird doppelte Beitragszahlung vermieden.

Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige profitieren davon. Sie können leichter in anderen Ländern arbeiten. Das fördert die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

In Ländern wie Österreich, Italien, Frankreich und der Schweiz wird strenger kontrolliert. Ohne A1-Bescheinigung drohen hohe Strafen. In Österreich können Strafen bis zu 10.000 Euro sein.

Um Probleme zu vermeiden, sollte man sich gut über die A1-Bescheinigung informieren. So kann man sicher und reibungslos in anderen Ländern arbeiten.

Was ist eine A1 Bescheinigung?

Die A1 Bescheinigung ist ein wichtiges Dokument im europäischen Sozialversicherungsrecht. Sie zeigt, dass jemand, der vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeitet, den Regeln seines Heimatlandes folgt. So wird vermieden, dass man in mehreren Ländern Steuern zahlen muss.

Diese Bescheinigung bestätigt, dass jemand, der im Ausland arbeitet, den Regeln seines Heimatlandes folgt. Man muss weiterhin in seinem Heimatland Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1 Bescheinigung ist daher sehr wichtig für Arbeitnehmer und Selbstständige, die im Ausland arbeiten.

Folgende Punkte verdeutlichen die Bedeutung der A1 Bescheinigung:

  • Sie schützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor einer Doppelversicherung und einer doppelten Beitragszahlung.
  • Sie dient als Nachweis für die korrekte Anwendung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen bei grenzüberschreitender Beschäftigung.
  • Sie ist für Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige gleichermaßen relevant, die vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat tätig sind.
  • Sie gilt für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten und kann in bestimmten Fällen verlängert werden.

Zusammenfassend ist die A1 Bescheinigung sehr wichtig. Sie regelt die sozialversicherungsrechtliche Zugehörigkeit bei grenzüberschreitender Beschäftigung. So schafft sie Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Wer benötigt eine A1 Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung ist wichtig für viele, die in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich arbeiten. Arbeitnehmerverbeamtete Personen und Selbständige brauchen sie. Auch wer in mehreren Ländern arbeitet, benötigt diese Bescheinigung.

Arbeitgeber müssen für alle Beschäftigten, auch für Führungskräfte und Selbstständige, eine A1-Bescheinigung vorlegen. Das gilt auch für kurzfristige Reisen ins EU-Ausland. Seit 2021 müssen Beamte und seit 2022 auch Selbstständige vor Reisen eine A1-Bescheinigung beantragen.

Folgende Personengruppen können das digitale A1-Verfahren nutzen:

  • Selbständige
  • Arbeitnehmer der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes
  • Verbeamtete
  • Personen auf Hochseeschiffen
  • Personen, die in mehreren EU-Mitgliedsstaaten arbeiten

Wer in mehreren Ländern arbeitet, unterliegt in einem Land den Sozialversicherungspflichten. Für solche Fälle kann eine längerfristige A1-Bescheinigung beantragt werden. Eine gewisse Regelmäßigkeit bei Arbeitseinsätzen in anderen Ländern ist dabei wichtig.

Die A1-Bescheinigung zeigt, welches Recht bei vorübergehender Arbeit gilt. Sie verhindert Doppelversicherung und sichert die Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Beantragung der A1 Bescheinigung

Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle Personen, die eine A1-Bescheinigung beantragen wollen, dies elektronisch tun. Arbeitgeber müssen für ihre Angestellten, auch für kurze Dienstreisen ins EU-Ausland, eine A1-Bescheinigung beantragen. Diese Bescheinigung zeigt, dass der Arbeitnehmer deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt und verhindert doppelte Beitragszahlungen.

Man kann die A1-Bescheinigung entweder über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal beantragen. Auch Selbstständige, die vorübergehend in der EU, EWR-Staaten, der Schweiz oder Großbritannien arbeiten, müssen seit 2022 online beantragen.

Wer die A1-Bescheinigung beantragen möchte, muss die zuständige Stelle kennen. Das hängt davon ab, wie man krankenversichert ist:

  • Gesetzlich Versicherte beantragen bei ihrer Krankenkasse.
  • Privatversicherte ohne berufsständische Versorgung wenden sich an die Deutsche Rentenversicherung Bund.
  • Privatversicherte mit berufsständischer Versorgung beantragen bei ihrem Versorgungswerk.

Die Antworten auf Anträge kommen auch online. Bei positiver Entscheidung erhält man die Bescheinigung innerhalb von drei Tagen. Bei Ablehnung gibt es eine Mitteilung mit Gründen.

Man kann in besonderen Fällen auch eine Papierbescheinigung beantragen. Zum Beispiel bei Grenzgängern oder Mehrfacherwerbstätigen. Auch eine Ausnahmeregelung für längere Entsendungen ist möglich.

Gültigkeit und Dauer der A1 Bescheinigung

Die Gültigkeit der A1 Bescheinigung hängt vom Entsendezeitraum ab. Sie kann je nach Antrag unterschiedlich lang sein. Für regelmäßige Dienstreisen im Ausland kann die Bescheinigung bis zu 24 Monate gültig sein.

Wer in mehreren EU-Ländern arbeitet, kann eine A1-Bescheinigung für bis zu 5 Jahre bekommen. Selbstständige können auch eine langfristige Bescheinigung beantragen.

Die A1 Bescheinigung gilt in der EU, im EWR und in der Schweiz. Für Entsendungen in Ländern wie den USA oder China braucht man eine spezielle Bescheinigung. Diese bekommt man von der Krankenkasse.

Für „vertragslose Auslandsländer“ wie Mexiko gibt es keine Entsendebescheinigung. Entsandte sollten sich dort über die Regeln informieren.

EntsendezeitraumMaximale Gültigkeitsdauer der A1 Bescheinigung
Einmaliger EinsatzDauer der Entsendung
Regelmäßige Dienstreisen (mehr als 6 pro Jahr und Mitarbeiter)Bis zu 24 Monate
Gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten BeschäftigteBis zu 5 Jahre
SelbstständigeLängerfristig möglich, unabhängig vom einzelnen Einsatz

Seit 2019 gibt es viele mehr Anträge auf A1-Bescheinigungen. Große Krankenkassen bekommen täglich über 1.000 Anträge.

Sonderregelungen bei Dienst- oder Geschäftsreisen

Bei Dienstreisen in der EU, nach Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz gibt es besondere Regeln. Für Reisen von bis zu sieben Tagen kann man die A1-Bescheinigung nachträglich beantragen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Es ist jedoch ratsam, die A1-Bescheinigung schon vor der Reise zu beantragen. Besonders in Ländern wie Frankreich, Österreich und die Schweiz, wo Kontrollen häufiger sind, sollte man vorsichtig sein.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht keine Pflicht, die A1-Bescheinigung immer dabei zu haben. Aber ohne sie kann man bei Kontrollen in Ausland schweren Strafen ausgesetzt sein. In einigen Ländern kann das Bußgeld bis zu 10.000 Euro betragen.

LandMögliche Bußgelder bei fehlender A1-Bescheinigung
Frankreichbis zu 3.269 Euro pro Arbeitnehmer
Österreichbis zu 10.000 Euro pro Arbeitnehmer
Schweizbis zu 1.000 Schweizer Franken pro Arbeitnehmer

Um Probleme zu vermeiden, sollte man die A1-Bescheinigung rechtzeitig beantragen. Bei sehr kurzen Reisen hilft es, eine Kopie des Antrags dabei zu haben. Man sollte auch einen Nachweis über die Anmeldung zur Sozialversicherung in Deutschland dabei haben.

Die EU-Entsendeverordnung kann schwierig sein, besonders in der Hochschulwelt. Aber die Möglichkeit, die A1-Bescheinigung nachträglich zu beantragen, hilft bei kurzfristigen Dienstreisen. Es ist wichtig, die Notwendigkeit der Bescheinigung ernst zu nehmen, um im Ausland keine hohen Strafen zu riskieren.

Folgen fehlender A1 Bescheinigung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich über die A1-Bescheinigung im Klaren sein. Ohne diese Bescheinigung können sie in Schwierigkeiten geraten. Wenn man im Ausland arbeitet, ohne die nötige Bescheinigung zu haben, muss man oft mehr Beiträge zahlen.

Diese zusätzlichen Beiträge können sehr teuer sein. Arbeitgeber können auch hohe Bußgelder bekommen. Die Höhe der Bußgelder hängt vom Land ab.

LandBußgeld
Österreich1.000 bis 10.000 Euro pro Arbeitnehmer
Frankreich3.311 Euro pro Arbeitnehmer

Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter über die A1-Bescheinigung aufklären. So vermeiden sie Probleme und sparen Geld. Eine gute Planung hilft, rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Besonderheiten bei Mehrfacherwerbstätigkeit

Wer in mehreren EU-Ländern arbeitet, muss spezielle Regeln beachten. Man spricht von Mehrfacherwerbstätigkeit, wenn man regelmäßig in anderen Ländern arbeitet. Dies gilt, wenn man mindestens einen Tag oder fünf Tage im Quartal in einem anderen Land arbeitet.

Der Antrag auf die A1 Bescheinigung muss beim Wohnstaat eingereicht werden. In Deutschland ist das der GKV-Spitzenverband, bekannt als DVKA. Dies gilt, egal ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist.

Seit dem 1. Juli 2019 müssen Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft den Antrag online stellen. Für 2024 plant man, auch für Grenzgänger das Online-Verfahren einzuführen.

Bei Mehrfacherwerbstätigkeit gibt es besondere Regeln. Man kann eine Dauerbescheinigung für bis zu fünf Jahre beantragen. Ohne A1 Bescheinigung drohen Bußgelder bei Kontrollen. Deshalb sollte man rechtzeitig beim GKV-Spitzenverband beantragen.