Allgemeine Geschäftsbedingungen von Talenthafen GmbH (Stand: März 2023)

Für Verträge mit der Agentur Talenthafen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“); diese gelten auch für die Vertragsanbahnung sowie Folgeverträge mit dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“):

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt nur durch dessen Annahme eines entsprechenden Angebots durch den Auftraggeber zustande. Hierzu bedarf es einer ausdrücklichen Bestätigung der Vertragsannahme durch den Auftragnehmer (nachfolgend „Auftragsbestätigung“) oder der Unterzeichnung beider Parteien des schriftlichen Vertrages über Recruitingleistungen (nachfolgend „Vertrag“). Das Zusenden einer Anfrage (z. B. per E-Mail) begründet noch keinen Vertragsschluss.

§ 2 AGB des Auftraggebers

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gemäß §§ 305 ff. BGB (nachfolgend „AGB-Auftraggeber“) gelten nur, wenn und soweit der Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Schweigen auf derartige abweichende AGB-Auftraggeber gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Der Ausschluss der AGB-Auftraggeber gilt auch dann, wenn die AGB zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den AGB-Auftraggeber abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.

§ 3 Leistungsportfolio des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer bietet Leistungen der Personalbeschaffung für Unternehmen an. Der Schwerpunkt hierbei liegt insbesondere beim Themengebiet Employer Branding und bei der Durchführung von Recruiting-Kampagnen auf Social-Media-Plattformen.

§ 4 Leistungspflicht des Auftragnehmers

4.1 Allgemeines: Der genaue Inhalt, Umfang und die Laufzeit der Leistungspflicht des Auftragnehmers ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem jeweiligen Vertrag mit dem Auftraggeber. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt Folgendes: Die angegebenen Leistungszeiten sind unverbindlich.

4.2 Prüfpflicht: Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob diese gegen gesetzliche Verbote verstoßen und ob diese geeignet sind, den Vertragszweck zu erfüllen.

§ 5 Kategorisierung der Leistungen

Die Parteien vereinbaren, dass auf die Recruitingleistungen das Dienstvertragsrecht gemäß §§ 611 ff. BGB – vorbehaltlich der vertraglichen Vereinbarungen insbesondere in Form dieser AGB – Anwendung findet.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

6.1 Allgemeines: Der Auftraggeber ist im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung zur Erfüllung des Vertragszwecks verpflichtet. Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder Ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich in Schriftform mitteilen.

6.2 Passwörter: Der Auftraggeber ist verpflichtet, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Der Auftraggeber verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und unter Geheimhaltung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu zahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

§ 7 Vergütung

7.1 Allgemeines: Die Höhe der Vergütung für die Recruitingleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung (Nettobetrag, zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe) bzw. dem Vertrag (Nettobetrag, zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe). Die Vergütung wird innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Mit der Vergütung sind sämtliche Leistungen des Auftragnehmers abgegolten.

7.2. Vorauszahlung: Nach dem Zustandekommen des Vertrages kann der Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe von 50 Prozent des Gesamtbetrages gemäß § 7.1 dieser AGB verlangen. Der entsprechende Betrag wird innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

7.3 Lastschriftverfahren: Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, ist der Auftragnehmer im Falle von Rücklastschriften mangels Deckung berechtigt, den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. 

7.4 Ausfallhonorar: Storniert oder sagt der Auftraggeber einen Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ab, ist er zur Zahlung eines angemessenen Ausfallhonorars verpflichtet. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber den Termin nicht wahrnimmt, zu ihm nicht erscheint etc. und der Auftraggeber dies zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist jeweils berechtigt nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Haftung des Auftragnehmers

8.1 Haftung: Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts.

8.2 Haftung für Inhalte des Auftraggebers: Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.

8.3 Freistellung des Auftragnehmers: Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

8.4 Haftungsbeschränkung: Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten), die in der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag genau festgehalten sind. Die vorgenannte Regelung gemäß § 8.4 dieser AGB gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen des Auftragnehmers.

8.5 Verjährung: Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn – dies gilt auch für das Verhalten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen des Auftragnehmers. Die vorgenannte Regelung gemäß § 8.5 dieser AGB gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten), die in der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag genau festgehalten sind.

8.6 Haftung nach Marken-, Werbe- und Wettbewerbsrecht: Der Auftragnehmer unternimmt keine markenrechtliche, datenschutzrechtliche werberechtliche und wettbewerbsrechtliche Überprüfung des hergestellten Werkes vor. Der Auftragnehmer haftet nicht für derartige Rechtsverstöße.

§ 9 Abtretung des Auftraggebers

Vorbehaltlich des § 354a HGB dürfen Rechte aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers abgetreten werden.

§ 10 Kündigung

10.1 Kündigungsrecht Die Parteien haben das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß § 6 dieser AGB wiederholt oder nachhaltig verletzt oder wenn der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Vorauszahlung gemäß § 7.2 dieser AGB nicht nachkommt.

10.2 Form der Kündigung: Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 11 Geheimhaltung

11.1 Vertrauliche Informationen: „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber verbundener Unternehmen enthalten.

11.2 Schweigepflicht: Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung der Vertragsleistungen und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.

11.3 Schweigepflicht Dritter: Beide Parteien verpflichten sich, die Schweigepflicht gemäß § 11.2 dieser AGB sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafiker, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben könnten, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.

11.4 Ausnahmen: Die Schweigepflicht gemäß § 11.2 dieser AGB gilt nicht für Informationen, a) die der jeweils anderen Partei bei Zustandekommen des Vertrages bereits bekannt waren, b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die eine Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt, c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat, d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen, e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt hat, f) die die jeweils andere Partei Personen gegenüber offenlegt, die der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater) oder g) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Schriftformerfordernis: Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Regelungen, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Schriftform. Schriftform i. S. dieser AGB erfasst auch die Textform gemäß § 126b BGB (dies gilt nicht für §§ 2, 10.2 dieser AGB).

12.2 Doppelte Schriftform: Änderungen und Ergänzungen des § 11.1 dieser AGB bedürfen der Schriftform.

12.3 Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien Kiel als Gerichtsstand.

12.4 Rechtsordnung: Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12.5 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Letzteres gilt auch im Falle einer Regelungslücke.


Stand
: März 2023, 24105 Kiel