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Wie Abwesenheitsmanagement Fehlzeiten reduziert und betriebliche Abläufe verbessert.
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Wie Sie Arbeitszeitbetrug erkennen und effektiv dagegen vorgehen.
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Wann eine betriebsbedingte Kündigung rechtens ist und welche Rechte es gibt.
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Wie Sie Mitarbeitergespräche zielorientiert und wertschätzend führen.
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3. März 2025
Wojtek
Die Elternzeit bietet Eltern die Möglichkeit, sich um ihr Kind zu kümmern und gleichzeitig den Arbeitsplatz zu sichern. Doch was tun, wenn die ursprünglich geplante Elternzeit nicht ausreicht? Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Elternzeit verlängert werden – ein wichtiges Thema für Arbeitgeber, die mit entsprechenden Personalplanungsherausforderungen umgehen müssen.
Die Elternzeit ist ein gesetzlich verankertes Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Grundsätzlich können Eltern bis zu drei Jahre Elternzeit für jedes Kind nehmen, und zwar bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bildet hierfür die rechtliche Grundlage.
Eine Verlängerung der Elternzeit ist unter bestimmten Bedingungen möglich:
Besonders für Unternehmen in Branchen mit Personalmangel stellt die Elternzeitverlängerung eine zusätzliche Herausforderung bei der Personaleinsatzplanung dar.
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Elternzeit verlängern möchte, sind bestimmte Fristen einzuhalten:
Die Verlängerung der Elternzeit muss in der Regel mit einer Frist von sieben Wochen vor dem geplanten Ende der ursprünglichen Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Bei einer Übertragung von Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr beträgt die Anmeldefrist sogar 13 Wochen.
Eine Verlängerung der bereits beantragten Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Diese Zustimmung sollte schriftlich erfolgen, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Als Arbeitgeber haben Sie also grundsätzlich ein Mitspracherecht, wenn es um die Verlängerung geht – anders als bei der initialen Beantragung der Elternzeit.
Bei der Entscheidung über eine Zustimmung zur Elternzeitverlängerung sollten Unternehmen ihre Personalplanung und betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigen.
Eltern haben verschiedene Motive, ihre Elternzeit zu verlängern:
Für Arbeitgeber bedeutet dies, flexibel auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter einzugehen und gleichzeitig die betrieblichen Anforderungen im Blick zu behalten. Eine gute Mitarbeiterbindung kann durch einen verständnisvollen Umgang mit Elternzeitverlängerungen gestärkt werden.
Die Verlängerung der Elternzeit hat verschiedene rechtliche und organisatorische Konsequenzen:
Der Arbeitsvertrag ruht während der Elternzeit weiter, bleibt aber bestehen. Alle vertraglichen Rechte und Pflichten bleiben grundsätzlich erhalten, mit Ausnahme der gegenseitigen Hauptleistungspflichten (Arbeitsleistung und Vergütung).
Bei einer Elternzeitverlängerung verlängert sich entsprechend auch die Dauer des ruhenden Arbeitsverhältnisses. Der Kündigungsschutz besteht während der gesamten Elternzeit inklusive der Verlängerung fort. Eine betriebsbedingte Kündigung ist während dieser Zeit nur in Ausnahmefällen möglich.
Für HR-Verantwortliche und Geschäftsführer ergeben sich durch Elternzeitverlängerungen besondere Herausforderungen im Bereich des Workforce Managements:
Eine vorausschauende Personalplanung hilft dabei, auf mögliche Elternzeitverlängerungen vorbereitet zu sein und flexibel reagieren zu können.
Nicht immer ist eine Verlängerung der Elternzeit die optimale Lösung. Es gibt verschiedene Alternativen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile bieten können:
Diese Optionen können in einem offenen Personalgespräch besprochen werden, um eine für beide Seiten passende Lösung zu finden.
Ein durchdachter Umgang mit Elternzeitverlängerungen kann zur Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit und zur Stärkung der Unternehmenskultur beitragen:
Fördern Sie den offenen Dialog mit Mitarbeitern in Elternzeit. Regelmäßige Kontaktgespräche erleichtern die Planung und ermöglichen es, frühzeitig auf Verlängerungswünsche einzugehen.
Entwickeln Sie unterschiedliche Optionen für die Rückkehr aus der Elternzeit. Flexibilität in diesem Bereich kann dazu beitragen, dass eine Elternzeitverlängerung gar nicht erst notwendig wird.
Etablieren Sie klare Abläufe für den Umgang mit Elternzeitverlängerungen. Definierte Prozesse im Personalrecruiting und in der Nachfolgeplanung helfen, Engpässe zu vermeiden.
Bei Talenthafen unterstützen wir mittelständische Unternehmen dabei, Herausforderungen wie Elternzeitverlängerungen strategisch zu meistern und langfristig ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben.
Die Verlängerung der Elternzeit mag zunächst als organisatorische Herausforderung erscheinen, bietet aber auch Chancen für zukunftsorientierte Unternehmen. Wer als Arbeitgeber flexibel und verständnisvoll auf die Bedürfnisse junger Eltern eingeht, kann davon profitieren:
Mit einer durchdachten Strategie und professioneller Unterstützung lassen sich die Herausforderungen der Elternzeitverlängerung meistern und in Chancen für die Personalarbeit umwandeln. So wird die familienfreundliche Personalpolitik zu einem echten Wettbewerbsvorteil im Kampf um qualifizierte Fachkräfte.
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