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Schlechtwettergeld: Wie Ihr Unternehmen Mitarbeiter im Winter effektiv unterstützen kann

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Das Schlechtwettergeld im Baugewerbe hilft Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Winter finanziell zu unterstützen. Es gilt für Betriebe im Bauhauptgewerbe, Gerüstbau, Dachdeckerhandwerk und Garten- und Landschaftsbau. Die kalte Jahreszeit dauert vom 1. Dezember bis zum 31. März des Folgejahres.

So können Arbeitgeber ihre Fachkräfte auch in der kalten Jahreszeit behalten und die Mitarbeiterzufriedenheit steigern. Das Schlechtwettergeld, jetzt als Saison-Kurzarbeitergeld bekannt, schützt vor schlechtem Wetter. Es sichert das Arbeitsentgelt und hilft, Arbeitslosigkeit und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

In den nächsten Abschnitten erfahren Sie mehr über das Schlechtwettergeld. Wir erklären, wer es bekommen kann und wie es berechnet wird. Außerdem schauen wir uns zusätzliche Leistungen an, wie das Mehraufwands-Wintergeld, Kilometerpauschalen und das Zuschuss-Wintergeld.

Grundlagen des Schlechtwettergeldes im Baugewerbe

Das Schlechtwettergeld ist eine wichtige Leistung für Arbeitgeber im Baugewerbe. Es hilft, witterungsbedingte Arbeitsausfälle finanziell zu kompensieren. Es gilt von Dezember bis März und sichert die Lohnfortzahlung bei extremen Wetterbedingungen. Als Arbeitgeber mit einem kooperativen Führungsstil sollten Sie von diesem Mittel Gebrauch machen.

Definition und rechtliche Grundlagen

Das Schlechtwettergeld, auch Saison-Kurzarbeitergeld genannt, steht im Sozialgesetzbuch III. Es unterstützt Unternehmen im Bausektor bei Arbeitsausfällen durch Frost, Schnee oder starken Regen. Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen können auf diese Leistung zählen. Indem Sie Ihren Mitarbeitern Unterstützung bieten, steigern Sie gleichzeitig die Employee Experience und senken somit die Fluktuationsrate in Ihrem Betrieb.

Historische Entwicklung der Winterbauförderung

Die Winterbauförderung hat eine lange Tradition in Deutschland. Sie wurde eingeführt, um saisonale Entlassungen zu vermeiden. So wurde die Beschäftigung im Baugewerbe gestabilisiert. Im Laufe der Jahre wurde das System mehrfach angepasst, um den Bedürfnissen der Branche gerecht zu werden.

Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen

Heute erhalten Arbeitnehmer 60% ihres Nettoentgelts als Lohnersatz, bei Kindern sogar 67%. Arbeitgeber müssen den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit melden. Sie müssen auch nachweisen, dass der Ausfall tatsächlich war. Die Beantragung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. Es ist wichtig, die Arbeitszeiten (z.B. durch Tätigkeitsnachweise) und Ausfallstunden genau zu dokumentieren. Diese Infos finden Sie meist innerhalb der Personalplanung unter den Arbeitsstunden pro Jahr.

Anspruchsberechtigte Betriebe und Beschäftigte

Baufirmen und Bauarbeiter bekommen Unterstützung in der kalten Jahreszeit. Das gilt von Dezember bis März. Diese Hilfe ist für viele Bereiche im Bausektor da.

Qualifizierte Branchen im Bausektor

Wer Saison-Kurzarbeitergeld beantragen kann, ist:

  • Bauhauptgewerbe
  • Gerüstbauerhandwerk
  • Dachdeckerhandwerk
  • Garten- und Landschaftsbau
 

Betriebe müssen bestimmte Regeln beachten. Die Größe des Betriebs ist dabei nicht wichtig.

Voraussetzungen für Arbeitnehmer

Bauarbeiter bekommen die Hilfe, wenn sie:

  • Sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind
  • Nicht gekündigt wurden (auch bei Kündigung in der Probezeit)
  • Keinen Aufhebungsvertrag geschlossen haben
 

Der Lohn wird dadurch etwas ausgeglichen. Arbeitnehmer bekommen 60% ihres Nettoentgelts oder 67% mit Kind. Arbeitgeber können mit einer effizienten Personalbedarf-Berechnung entgegenwirken.

Ausschlusskriterien und Sonderfälle

Wenn es wegen des Wetters nicht arbeiten kann, zahlt die Firma. Es gibt auch zusätzliche Hilfe wie Zuschuss-Wintergeld. Nach dem Antrag bei der Arbeitsagentur zahlt der Arbeitgeber es aus.

Die Schlechtwetterzeit: Zeiträume und Besonderheiten

Die Schlechtwetterzeit im Baugewerbe dauert von Dezember bis März des nächsten Jahres. In dieser Zeit steigen die Baukosten. Der Schutz vor schlechtem Wetter ist wichtig, um die Vergütung zu erhalten.

Folgende Branchen fallen unter die Regelung:

  • Bauhauptgewerbe
  • Dachdeckerhandwerk
  • Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
  • Seit 2021: Gerüstbauerhandwerk
 

Unter 5 Grad können wasserhaltige Baustoffe problematisch sein. Starkes Regenwetter erhöht die Gefahr von Unfällen. Deshalb müssen Arbeitgeber besondere Schutzmaßnahmen treffen.

Unternehmen können bei Arbeitsausfall Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Beschäftigte bekommen 60 Prozent ihres Nettolohns, bei Kindern sogar 67 Prozent. Die ersten 16 Stunden teilen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Flexible Arbeitszeiten (z.B. durch Vertrauensarbeitszeit) können helfen, Kosten zu sparen. Arbeitszeitguthaben können bis zu 10 Prozent der Arbeitszeit betragen. Bei 40 Stunden pro Woche sind das 208 Stunden, die vor Kurzarbeitergeld ausgezahlt werden.

Höhe und Berechnung der Förderung

Die Höhe des Schlechtwettergeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es soll Bauarbeiter vor finanziellen Verlusten schützen.

Berechnungsgrundlagen

Das Saison-Kurzarbeitergeld liegt bei 60 Prozent des Nettoentgelts. Wer Kinder hat, bekommt 67 Prozent. Diese Unterstützung gilt für höchstens 6 Monate im Jahr.

Netto-Kompensation für Arbeitnehmer

Das Zuschuss-Wintergeld hilft zusätzlich. Im Baugewerbe gibt es bis zu 2,50 Euro pro Stunde. Doch nicht alle Arbeiter profitieren davon.

Wer weniger als 520 Euro im Monat verdient, bekommt nichts. Dazu gehören Angestellte, Poliere und Auszubildende. Ähnlich dazu ist der Urlaubsanspruch im Minijob.

Sozialversicherungsaspekte

Sozialversicherungsbeiträge werden während der Kurzarbeit abgedeckt. Arbeitgeber müssen sich keine Sorgen machen. Diese Prämien sorgen für soziale Sicherheit.

Es gibt auch das Mehraufwands-Wintergeld. Es beträgt bis zu 1 Euro pro Stunde. Diese Maßnahmen sollen die Arbeitslosigkeit im Winter um 25 Prozent senken. Als Arbeitgeber können Sie diese Änderungen in einem Personalgespräch schnell und einfach klären.

Ergänzende Leistungen zum Winterbau

Der Winter bringt finanzielle Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt ergänzende Leistungen, um diese zu mildern. Diese Maßnahmen schützen vor dem Wetter und helfen Betrieben, im Winter aktiv zu bleiben.

Mehraufwands-Wintergeld (MWG)

Das Mehraufwands-Wintergeld hilft bei zusätzlichen Kosten im Winter. Arbeitnehmer bekommen 1,00 Euro pro Stunde vom 15. Dezember bis Ende Februar. Die Höchststundenzahl variiert je nach Monat.

Das MWG ist steuerfrei und erhöht das reguläre Arbeitsentgelt.

Zuschuss-Wintergeld (ZWG)

Das Zuschuss-Wintergeld ist 2,50 Euro pro Stunde, wenn man Arbeitszeitguthaben nutzt. Es gilt von Dezember bis März. Wer im Baugewerbe, Gerüstbau, Dachdeckerhandwerk oder Garten- und Landschaftsbau arbeitet, kann es beantragen. Es ist steuerfrei und muss innerhalb von drei Monaten beantragt werden. Anders verhält es sich bei steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen.

Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber bekommen die Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Das entlastet sie finanziell und fördert die Winterbeschäftigung. Arbeitgeber zahlen 1,2% und Arbeitnehmer 0,8% für diese WitterungsprämienSeit 2006 hat dies die Winterarbeitslosigkeit im Bausektor stark reduziert.

Antragstellung und Dokumentationspflichten

Im Baugewerbe ist es wichtig, den Antrag für Schlechtwettergeld richtig zu stellen. Arbeitgeber zahlen das Saison-Kurzarbeitergeld zuerst an ihre Mitarbeiter. Dann können sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen.

Man muss monatlich einen Antrag stellen, solange es Kurzarbeit gibt. Man kann den Antrag auch bis zu drei Monate zurückreichen. Arbeitgeber können online oder per Post einen Antrag stellen.

Für eine schnelle Bearbeitung braucht man genaue Dokumente:

  • Detaillierte Arbeitszeitnachweise
  • Begründung der witterungsbedingten Arbeitsausfälle
  • Nachweis über die Höhe der Arbeitgeberleistung
 

Bauunternehmen sollten ein System für die Arbeitszeit haben. Das hilft nicht nur bei Anträgen, sondern auch bei Kontrollen.

Eine gute Vorbereitung und pünktliche Einreichung der Anträge sind wichtig. So können Betriebe ihre Mitarbeiter auch im Winter unterstützen. Kurzarbeit (und z.B. auch Bonuszahlungen) im Baugewerbe hilft dabei.

Vermeidbare und unvermeidbare Arbeitsausfälle

Baufirmen müssen mit verschiedenen Arten von Arbeitsausfällen umgehen. Manche können verhindert werden, andere nicht. Nur unvermeidbare Ausfälle berechtigen zu Schlechtwettergeld.

Wirtschaftliche Gründe

Wirtschaftliche Faktoren führen oft zu unvermeidbaren Arbeitsausfällen. In Österreich erleben 25% der Bauunternehmen negative Auswirkungen. Diese können die Arbeitsproduktivität um bis zu 30% senken. Sollten Sie Mitarbeiter trotz aller Anstrengungen doch entlassen müssen, sollte ein gutes Offboarding stattfinden.

Witterungsbedingte Faktoren

Wetterbedingungen beeinflussen Bauarbeiter stark. Im Winter sind Schlechtwetterausfälle bis zu 50% höher. Es gibt durchschnittlich 70 bis 90 Schlechtwettertage pro Jahr.

Ländliche Bauprojekte haben 20% mehr Ausfallzeiten als städtische.

Unabwendbare Ereignisse

Unabwendbare Ereignisse führen ebenfalls zu Arbeitsausfällen. Bei 37% der Bauprojekte kommt es zu Verzögerungen durch Schlechtwetter. Das kostet oft 10-15% des Budgets.

Baufirmen, die Wetterprognosen nutzen, können Schlechtwettertage um 40% reduzieren.

Arbeitgeber sollten prüfen, ob Bauarbeiter andere Aufgaben übernehmen können. Firmen, die Wetterrisiken schützen, erleben einen Rückgang von 15% bei unvermeidbaren Ausfällen. Bei unvermeidbaren Ausfällen müssen Firmen 80% der Lohnkosten tragen.

Arbeitszeit- und Urlaubsmanagement

Die Schlechtwetterzeit von Dezember bis März bringt Herausforderungen für Baufirmen. Sie müssen ihre Arbeitszeiten und Urlaube gut planen. Die Vergütung und Lohnfortzahlung spielen dabei eine große Rolle.

Um Kurzarbeit zu vermeiden, sollten Firmen zuerst auf Guthaben und Urlaub zurückgreifen. So können sie die Kosten besser managen. Auch Urlaubssperren können hier aufgehoben werden.

Beschäftigte erhalten bis zu 2,50 Euro netto pro Stunde aus dem Arbeitszeitguthaben. Für Arbeit an witterungsabhängigen Plätzen gibt es zusätzlich 1 Euro pro Stunde. Das hilft, die Kosten für Bauaufträge zu senken.

Nur gewerbliche Arbeitnehmer können von diesen Leistungen profitieren. Angestellte und Poliere sind nicht betroffen. Die Anträge werden online gestellt und basieren auf dem Sozialgesetzbuch.

Durch diese Maßnahmen und Gratifikationen können Baufirmen die Wintermonate besser meistern. Sie können ihre Mitarbeiter fair und gerecht entlohnen.