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Ratgeber

Unbezahlter Urlaub: 4 wichtige Regeln die Sie beachten müssen

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Unbezahlter Urlaub ist in Deutschland eine Option, die Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen in Betracht ziehen. Ob für ein Sabbatical, zur Kinderbetreuung oder zur Pflege von Angehörigen – die Möglichkeiten sind vielfältig. Doch es gibt einige wichtige Punkte zu beachten.

Im deutschen Arbeitsrecht existiert kein grundsätzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Dennoch können Tarifverträge, Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen solche Regelungen enthalten. Bei der Betreuung erkrankter Kinder unter 12 Jahren müssen Unternehmen bis zu 10 Tage unbezahlten Urlaub gewähren. Alleinerziehende haben sogar Anspruch auf 20 Tage.

Die Dauer des unbezahlten Urlaubs ist gesetzlich nicht begrenzt. Sie wird individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Wichtig zu wissen: Nach einem Monat müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten von den Sozialversicherungen abmelden. Ab diesem Zeitpunkt sind Arbeitnehmer für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

Ob Elternzeit oder Arbeitszeitkonten – die Entscheidung für unbezahlten Urlaub sollte gut überlegt sein. Eine schriftliche Vereinbarung ist in jedem Fall ratsam, um Missverständnisse zu vermeiden und die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu sichern.

Was ist unbezahlter Urlaub?

Unbezahlter Urlaub ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Mitarbeiter wird für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freigestellt, ohne Lohn zu erhalten. Diese Form des Urlaubs kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, wie eine Familienauszeit, einen Bildungsurlaub oder einen Sonderurlaub.

Definition und rechtliche Grundlagen

Im Gegensatz zum bezahlten Urlaub gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Ausnahmen bestehen bei der Pflege naher Angehöriger oder erkrankter Kinder. Laut Pflegezeitgesetz haben Angestellte in größeren Unternehmen Anspruch auf bis zu 6 Monate Freistellung zur Pflege.

Unterschied zum bezahlten Urlaub

Beim unbezahlten Urlaub ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt, der Arbeitnehmer muss nicht arbeiten. Bezahlter Urlaub ist gesetzlich geregelt und muss gewährt werden. Unbezahlter Urlaub kann den regulären Jahresurlaub kürzen.

Nebenpflichten während des unbezahlten Urlaubs

Trotz Freistellung bleiben einige Pflichten bestehen. Dazu gehören Loyalität zum Unternehmen und das Wettbewerbsverbot. Die Sozialversicherung läuft im ersten Monat normal weiter. Bei längeren Auszeiten muss die Krankenversicherung ab der vierten Woche selbst bezahlt werden.

Anspruch auf unbezahlten Urlaub

Ein gesetzlicher Freistellungsanspruch für unbezahlten Urlaub existiert nur in wenigen Fällen. Arbeitnehmer haben keinen generellen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen unbezahlten Urlaub gewährt. Die Entscheidung liegt meist im Ermessen des Arbeitgebers.

In bestimmten Situationen besteht jedoch ein Recht auf unbezahlte Freistellung:

  • Betreuung kranker Kinder unter 12 Jahren (bis zu 10 Tage, bei mehreren Kindern bis zu 25 Tage)
  • Pflege von Angehörigen (bis zu 10 Tage)
  • Unverschuldete Notlagen
  • Schwangerschaftsuntersuchungen
 

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder der Arbeitsvertrag können zusätzliche Ansprüche regeln. Im öffentlichen Dienst gibt es laut Tarifvertrag Sonderregelungen zur Arbeitszeitflexibilität.

Während des unbezahlten Urlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Der Sozial- und Krankenversicherungsschutz bleibt für bis zu einem Monat bestehen. Bei längerer Dauer kann dies Auswirkungen auf Rentenansprüche haben.

Arbeitnehmer sollten beachten, dass bei längerem unbezahlten Urlaub der gesetzliche Urlaubsanspruch reduziert werden kann. Eine schriftliche Vereinbarung ist ratsam, um Missverständnisse zu vermeiden.

Gründe für unbezahlten Urlaub

Unbezahlter Urlaub wird aus verschiedenen Gründen genommen. Die Entscheidung liegt meist beim Arbeitgeber, da kein gesetzlicher Anspruch besteht. Dennoch gibt es Situationen, in denen Arbeitnehmer eine Auszeit benötigen.

Persönliche Gründe

Viele nehmen unbezahlten Urlaub für persönliche Zwecke. Eine Familienauszeit ermöglicht es Eltern, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Auch die Pflege kranker Angehöriger ist ein häufiger Grund. Eltern können bis zu zehn Tage pro Jahr unbezahlt fehlen, um ein krankes Kind zu betreuen. Alleinerziehende haben sogar Anspruch auf 20 Tage.

Berufliche Gründe

Berufliche Weiterentwicklung ist ein weiterer Anlass für unbezahlten Urlaub. Ein Sabbatical bietet die Chance zur Neuorientierung oder zum Sammeln von Auslandserfahrung. Auch Bildungsurlaub fällt in diese Kategorie. In Deutschland wird unbezahlter Urlaub oft für Bildungszwecke oder während der Elternzeit genommen.

Gesundheitliche Gründe

Manchmal benötigen Arbeitnehmer eine längere Auszeit zur Erholung oder Rehabilitation. Das Pflegezeitgesetz ermöglicht bis zu sechs Monate unbezahlte Freistellung zur Pflege naher Angehöriger. In Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern können Arbeitnehmer diese Auszeit ohne negative Folgen beantragen.

Dauer des unbezahlten Urlaubs

Die Dauer des unbezahlten Urlaubs ist flexibel und kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten reichen. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Grenzen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Auszeit individuell. Eine schriftliche Vereinbarung ist dabei wichtig.

Für bestimmte Situationen gelten spezielle Regelungen:

  • Pflege von Angehörigen: bis zu 10 Tage Freistellung, bei längerfristiger Pflege bis zu 6 Monate möglich
  • Elternzeit: bis zu 3 Jahre pro Kind
  • Sabbatical: oft 3 bis 12 Monate, in Einzelfällen auch bis zu 2 Jahre
 

Bei längeren Auszeiten sollten Arbeitnehmer die Auswirkungen auf Versicherungen beachten. Nach einem Monat müssen sie sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Auch Beiträge zur Rentenversicherung werden unterbrochen.

Arbeitszeitkonten können eine Alternative zum unbezahlten Urlaub sein. Sie ermöglichen es, Überstunden anzusparen und später für eine längere Auszeit zu nutzen. Dies bietet mehr finanzielle Sicherheit als ein klassisches Sabbatical.

Beantragung von unbezahlten Urlaub

Die Beantragung von unbezahltem Urlaub erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Arbeitnehmer sollten bedenken, dass sie keinen grundsätzlichen Freistellungsanspruch haben. Der Arbeitgeber muss dem Antrag nicht zustimmen, es sei denn, es liegen gesetzlich geregelte Ausnahmesituationen vor.

Vorgehensweise

Um unbezahlten Urlaub zu beantragen, sollten Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Adresse
  • Datum und Personalnummer
  • Gewünschter Zeitraum
  • Gründe für den Urlaub
  • Bitte um Rückmeldung

Notwendige Unterlagen

Je nach Grund für den unbezahlten Urlaub können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Bei der Pflege von Angehörigen kann ein ärztliches Attest hilfreich sein. Für eine Teilzeitarbeit während des Urlaubs sollten Sie einen Plan zur Arbeitszeitflexibilität vorlegen.

Fristen beachten

Es gibt keine gesetzlichen Fristen für die Beantragung von unbezahltem Urlaub. Dennoch ist es ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen. Dies gibt dem Arbeitgeber Zeit, Ihre Abwesenheit zu planen und alternative Lösungen zu finden. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ist empfehlenswert, um Missverständnisse zu vermeiden.

Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Unbezahlter Urlaub beeinflusst das Arbeitsverhältnis auf verschiedene Weise. Während dieser Zeit ruhen die Hauptpflichten beider Seiten. Der Arbeitnehmer muss nicht arbeiten, der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt. Nebenpflichten wie Loyalität und Wettbewerbsverbot bleiben bestehen.

Der Kündigungsschutz gilt weiterhin. Die Betriebszugehörigkeit läuft ebenfalls fort. Nach Ende des unbezahlten Urlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu den vorherigen Bedingungen. Ein vorzeitiger Abbruch ist nur mit Zustimmung beider Parteien möglich.

Bezüglich des Erholungsurlaubs gibt es Einschränkungen. Der Anspruch kann sich anteilig verringern. Bei durchgehendem unbezahlten Urlaub in einem Kalenderjahr erlischt der Anspruch ganz. Dies gilt laut Bundesarbeitsgericht für die Dauer des Sonderurlaubs.

In manchen Fällen besteht ein Freistellungsanspruch. Zum Beispiel müssen Arbeitgeber Beschäftigte bis zu 6 Monate freistellen, wenn diese einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Auch bei der Betreuung kranker Kinder oder als Assistenz im Krankenhaus gibt es Ansprüche auf unbezahlten Urlaub.

Arbeitszeitkonten und Sabbaticals sind alternative Möglichkeiten für längere Auszeiten. Sie bieten mehr Flexibilität und können die Work-Life-Balance verbessern. Arbeitgeber sollten solche Optionen prüfen, um Mitarbeiter zu motivieren und zu binden.

Unbezahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern Vor- und Nachteile. Diese Form der Arbeitszeitflexibilität wird in Deutschland eher selten genutzt. Laut Gesetz gibt es keinen Anspruch darauf, aber manche Tarifverträge regeln die Möglichkeit. Der Arbeitgeber muss in den meisten Fällen zustimmen.

Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer gewinnen durch unbezahlten Urlaub Zeit für persönliche Projekte oder Familie. Sie können diese Zeit auch für Bildungsurlaub nutzen. Nachteilig ist der Verdienstausfall. Nach einem Monat endet der Sozialversicherungsschutz. Der Erholungsurlaub wird anteilig gekürzt. Bei längerer Dauer können Rentenansprüche sinken.

Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Arbeitgeber sparen Lohnkosten und gewinnen Flexibilität bei der Personalplanung. Sie verlieren aber vorübergehend Fachkräfte und müssen die Arbeit umorganisieren. In Notfällen wie der Pflege von Angehörigen müssen sie unbezahlten Urlaub gewähren. Das Pflegezeitgesetz sieht bis zu zehn Tage vor.

Beide Seiten sollten die Folgen gut abwägen. Eine schriftliche Vereinbarung beugt Streitigkeiten vor. Arbeitnehmer müssen ihre finanzielle Lage prüfen. Arbeitgeber bedenken betriebliche Erfordernisse und Auswirkungen aufs Team. Teilzeitarbeit kann manchmal eine Alternative zum unbezahlten Urlaub sein.

Versicherungsschutz während des unbezahlten Urlaubs

Beim unbezahlten Urlaub ist der Versicherungsschutz ein wichtiges Thema. Die Sozialversicherung bleibt für den ersten Monat bestehen. Danach müssen Sie sich um Ihre Absicherung kümmern.

Krankenversicherung

In der Krankenversicherung sind Sie im ersten Monat ohne Beitragszahlung versichert. Bei längerer Dauer gibt es verschiedene Möglichkeiten: Eine freiwillige gesetzliche Versicherung kostet mindestens 179,11 Euro monatlich. Die Familienversicherung ist eine Option, wenn Ihr Partner gesetzlich versichert ist und Ihr Einkommen unter 505 Euro liegt.

Rentenversicherung

Für die Rentenversicherung ist bei genau einem Monat unbezahltem Urlaub eine Unterbrechungsmeldung nötig. Sie können freiwillige Beiträge zahlen, um Ihre Rentenansprüche zu sichern. Dies ist besonders bei längeren Auszeiten ratsam.

Arbeitslosenversicherung

Der Schutz in der Arbeitslosenversicherung endet nach einem Monat. Freiwillig Versicherte behalten ihren Versicherungsschutz. Planen Sie einen längeren unbezahlten Urlaub, sollten Sie frühzeitig alle Versicherungsoptionen prüfen und sich beraten lassen.

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